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    Abnehmspritze: Voraussetzungen für Verschreibung und Kostenübernahme

    Die «Abnehmspritze» mit Wirkstoffen wie Semaglutid oder Liraglutid wird immer häufiger eingesetzt. Zahlreiche Menschen mit starkem Übergewicht und Folgeerkrankungen wünschen sich eine Behandlung mit diesem Medikament, da sie sich davon eine markante Gewichtsreduktion versprechen. Die ärztliche Verschreibung von Abnehmspritzen ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auch bei der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung gibt es klare Kriterien.

    RD
    Rahel Drack

    Editorin

    Arzt mit Notizblock sitzt einem übergewichtigen Patienten gegenüber.

    Wer bekommt die Abnehmspritze?

    Die Gewichtsreduktion mithilfe der Abnehmspritze eignet sich längst nicht für alle Menschen mit Übergewicht. Für die Verschreibung von Abnehmspritzen müssen Patient:innen folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:

    Medizinischer Behandlungsgrund

    Abnehmspritzen dürfen nur bei einer medizinischen Indikation verschrieben werden. Diese liegt in der Regel vor bei Adipositas mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 oder höher. Auch bei deutlichem Übergewicht (BMI ab 27) kommt eine Behandlung infrage, wenn zusätzlich gewichtsbedingte Begleiterkrankungen bestehen. Dazu zählen beispielsweise Diabetes Typ 2, Bluthochdruck oder Dyslipoproteinämie.

    Bereitschaft für Begleitmassnahmen

    Ärztliche Rezepte zur Behandlung mit der Abnehmspritze werden eher an Patient:innen ausgestellt, die bereit sind, einen gesünderen Lebensstil zu führen. Für eine langfristige Gewichtsabnahme ist zusätzlich zur medikamentösen Behandlung eine Ernährungsumstellung und regelmässige Bewegung notwendig. Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten für nachhaltiges und gesundes Abnehmen.

    Wird die Abnehmspritze von der Krankenkasse bezahlt?

    Ob die Kosten für eine Therapie mit der Abnehmspritze von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Präparat und dessen Zulassung ab. Nicht alle Medikamente zur Gewichtsreduktion werden automatisch vergütet. Für eine Kostenübernahme sind zudem regelmässige Verlaufskontrollen erforderlich, um den Therapieverlauf und den Behandlungserfolg zu dokumentieren. Werden die festgelegten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entsprechend eingeschränkt oder beendet werden.

    Arzt benutzt einen Taschenrechner für ein Formular.

    Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?

    Bei der Kostenübernahme der Abnehmspritze gelten klar definierte medizinische Voraussetzungen, sogenannte Vergütungskriterien. Diese werden im Folgenden anhand des Medikaments Wegovy erläutert.

    Verschreibung durch Spezialisten: Der verschreibende Arzt muss als Facharzt für Endokrinologie / Diabetologie tätig sein oder als Ärztin oder Arzt in einem Adipositas-Zentrum tätig sein, das wiederum Fachärzt:innen dieses medizinischen Bereichs beschäftigt.

    Medizinischer Behandlungsgrund: Zum Therapiestart muss ein Übergewicht mit einem BMI ab 35 oder einem BMI ab 28 mit zusätzlichen gewichtsbedingten Begleiterkrankungen wie Prädiabetes, Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck oder Dyslipoproteinämie vorliegen. Es dürfen keine weiteren Medikamente wie Insulin oder Lipasehemmer verwendet werden. Zudem darf keine Operation zur Magenverkleinerung aktuell geplant oder durchgeführt worden sein.

    Einwilligung zur Teilnahme an einem Adipositasprogramm: Die Patientin oder der Patient willigt ein, ergänzend an einem Adipositasprogramm teilzunehmen, welches eine Kaloriendefizit-Diät, eine Ernährungsberatung und verstärkte körperliche Aktivität beinhaltet.

    Nachweis des Besuchs einer Ernährungsberatung: Zum Zeitpunkt der Verlaufskontrollen (ca. halbjährlich) nimmt die Patientin oder der Patient eine begleitende Ernährungsberatung in Anspruch.

    Nachweis von körperlicher Aktivität: Zum Zeitpunkt der Verlaufskontrollen (ca. halbjährlich) setzt die Patientin oder der Patient Massnahmen zur verstärkten körperlichen Aktivität um. Diese muss der Patient beispielsweise mittels Schrittzähler belegen können.

    Erreichen von Gewichtszielen: Zum Zeitpunkt der ersten Verlaufskontrolle (nach 16 Wochen) müssen Personen mit einem anfänglichen BMI zwischen 28 und 35 eine Gewichtsreduktion von mindestens 5 % ihres Ausgangskörpergewichts erreichen. Von Personen mit einem anfänglichen BMI ab 35 wird eine Gewichtsreduktion von mindestens 7% ihres Ausgangskörpergewichts gefordert. Bei den darauffolgenden Verlaufskontrollen muss die Patientin oder der Patient eine Gewichtsreduktion von mindestens 10 % bzw. 12 % des Ausgangskörpergewichts erreichen oder beibehalten.

    Arzt füllt Formular aus.

    Weshalb ist die Verschreibung von Abnehmspritzen streng geregelt?

    Obwohl die Abnehmspritze die Gewichtsreduktion wirksam unterstützen kann, ist ihre Verschreibung in der Schweiz klar geregelt. Dahinter stehen verschiedene medizinische und sicherheitsbezogene Gründe, die im Folgenden erklärt werden.

    Verfügbarkeit für Patient:innen mit dem höchsten medizinischen Bedarf

    Die Wirkstoffe der Abnehmspritze wurden ursprünglich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes entwickelt. In der Schweiz dürfen Medikamente wie Mounjaro oder Wegovy erst seit wenigen Jahren zur Behandlung von Adipositas (starkes Übergewicht) verschrieben werden. Gerade die vielen Behandlungserfolge von bekannten Personen in den letzten Jahren steigerten die weltweite Beliebtheit der Abnehmspritze. Dies führte zeitweise dazu, dass die ursprünglichen Diabetes-Medikamente für Menschen mit Diabetes Typ II nicht mehr ausreichend verfügbar waren. Patient:innen mit Diabetes Typ II haben jedoch einen hohen medizinischen Bedarf an solchen Medikamenten, da eine nicht behandelte Diabetes-Erkrankung schwere gesundheitliche Folgen haben kann.

    Nutzen-Risiko-Abwägung angesichts potenzieller Nebenwirkungen

    Die Wirkstoffgruppe der GLP-1-Rezeptoragonisten, die für die Wirkung der Abnehmspritzen verantwortlich sind, bergen auch gesundheitliche Risiken. Zu den häufigsten Nebenwirkungen der Abnehmspritze zählen Kopfschmerzen und Beschwerden im Magen-Darm-Bereich, wie Verstopfung oder Durchfall. In manchen Fällen hat die Behandlung mit Abnehmspritzen auch eine Magenschleimhautentzündung (Gastritis) oder ein Gallensteinleiden zur Folge. Da Adipositas nicht bei allen Betroffenen zu Folgeerkrankungen führt, sollten Nutzen und Risiken einer Behandlung mit der Abnehmspritze immer aus medizinischer Sicht abgewogen werden.

    Einsatz als Medikament statt als Lifestyle-Produkt

    In der Schweiz waren im Jahr 2022 43% der Bevölkerung von Übergewicht betroffen, weshalb effektive Massnahmen zur Gewichtsreduktion sehr gefragt sind. Ein Körpergewicht im Normalbereich gilt nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch wegen Körperidealen unserer Gesellschaft, als erstrebenswert. Dennoch ist die Abnehmspritze ein Medikament zur Behandlung von Adipositas und Vorbeugung von gewichtsbedingten Folgeerkrankungen. Aus medizinischer Sicht sollte zunächst versucht werden, eine Gewichtsreduktion durch eine angepasste Ernährung und regelmässige körperliche Aktivität zu erreichen. Dementsprechend wird mit der kontrollierten Abgabe der Abnehmspritze verhindert, dass diese als Lifestyle-Produkt eingesetzt wird.

    Häufig gestellte Fragen

    Abnehmspritzen sind in der Schweiz grundsätzlich für Erwachsene zugelassen, teilweise aber auch schon ab 12 Jahren. Die Altersbeschränkungen sind von der Zulassung des jeweiligen Medikaments abhängig. Der Einsatz der Abnehmspritze bei Jugendlichen erfolgt sehr zurückhaltend und nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung.

    Wenn die Abnehmspritze selbst bezahlt werden muss, liegen die Medikamentenkosten je nach Präparat bei rund 2'000 bis 2'500 Franken pro Jahr. Zusätzlich fallen Kosten für ärztliche Kontrollen und gegebenenfalls Ernährungsberatung an, die sich auf mehrere hundert Franken jährlich belaufen können. Damit entstehen deutlich höhere Gesamtkosten als bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

    Eine Abnehmspritze sollte nicht angewendet werden bei einer akuten Pankreatitis, also einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse. Ausserdem ist Vorsicht geboten bei bestimmten Vorerkrankungen wie einer diabetischen Retinopathie (Schädigung der Netzhaut), Gastroparese (Magenentleerungsstörung) oder einer eingeschränkten Nierenfunktion. In diesen Fällen muss die Möglichkeit zur Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt sorgfältig geprüft werden.

    Inhalt
    • Wer bekommt die Abnehmspritze?
    • Wird die Abnehmspritze von der Krankenkasse bezahlt?
    • Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
    • Weshalb ist die Verschreibung von Abnehmspritzen streng geregelt?

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