Medicamenti e trattamenti
Bellezza e cura del corpo
Nutrizione e salute
Bebè e genitori
Articoli sanitari e cure infermieristiche
Casa e pulizia
Marche
Promozioni
Wer psychische Belastungen erlebt, steht oft vor einer ganz praktischen Frage: Wer ist die richtige Ansprechperson – Psycholog:in, Psychotherapeut:in oder Psychiater:in?
Die Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergebracht, meinen aber unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationen. In der Schweiz gibt es zudem klare Regeln zu Ausbildung, Titelschutz und Kostenübernahme.
Dieser Artikel hilft Ihnen, die Rollen zu unterscheiden und die passende Anlaufstelle zu finden.
Editorin
In der Schweiz darf sich nur „Psychologe“ oder „Psychologin“ nennen, wer einen anerkannten Universitäts- oder Hochschulabschluss (i.d.R. Master) in Psychologie hat. Das ist gesetzlich geregelt und dient dem Konsumentenschutz.
Psycholog:innen spezialisieren sich oft in bestimmten Fachrichtungen. Im Gesundheitsbereich gibt es in der Schweiz eidgenössisch anerkannte Weiterbildungstitel, z. B. für Neuropsychologie, Gesundheitspsychologie oder Kinder- und Jugendpsychologie (sowie den Titel für Psychotherapie). Ob eine Fachperson über einen eidgenössischen Titel verfügt, lässt sich im offiziellen Psychologieberuferegister (PsyReg) überprüfen.
Ausserhalb des Gesundheitssektors sichern Berufsverbände die Qualität: Hier gibt es spezialisierte Fachtitel der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), etwa für Sport-, Verkehrs- oder Rechtspsychologie.
Wer einen universitären Abschluss in Psychologie hat, kann sich an offiziell anerkannten Weiterbildungsinstituten über mehrere Jahre zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ausbilden lassen. Dabei gibt es unterschiedliche Therapierichtungen, z.B. die kognitive Verhaltenstherapie (KVT), die systemische Therapie oder die psychoanalytisch beziehungsweise psychodynamisch orientierte Therapie sowie weitere Ansätze.
Psychiater:innen sind Ärzt:innen mit Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Sie beschäftigen sich ebenfalls mit Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen sowie mit Prävention und Rehabilitation.
Psychiater:innen können zusätzlich zur Gesprächstherapie:
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen ihre Leistungen über die Grundversicherung (OKP) abrechnen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Therapie anordnet. Sie müssen dafür nicht mehr bei einer Psychiaterin bzw. einem Psychiater angestellt sein.
Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen möglich. Danach ist ein Informationsaustausch zwischen anordnender Ärzt:in und Psychotherapeut:in vorgesehen, wenn weitere Sitzungen angeordnet werden sollen.
Wenn die Therapie mehr als 30 Sitzungen umfasst, ist in der Regel eine Kostengutsprache der Krankenkasse nötig.
Bezeichnungen wie «psychologisch», «psychologische Beratung» oder «Therapie» sind nicht automatisch geschützte Berufsbezeichnungen, damit kann grundsätzlich auch ohne Psychologie-Studium und Psychotherapie-Weiterbildung geworben werden. Deshalb lohnt sich ein Blick auf anerkannte Titel und Register.
Wenn unklar ist, was genau los ist (z. B. Schlafprobleme, Erschöpfung, Angst, depressive Symptome), ist die Hausarztpraxis oft ein sinnvoller erster Schritt: körperliche Ursachen können abgeklärt werden und sie kann bei Bedarf eine Anordnung für Psychotherapie ausstellen.
Eher zum Psychotherapeut / zur Psychotherapeutin, wenn …
Eher zum Psychiater / zur Psychiaterin, wenn …
Eher zur Psychologin / zum Psychologen, wenn …
Wenn Sie sich akut gefährdet fühlen oder konkrete Suizidgedanken haben:
Für ein vertrauliches Gespräch – anonym und rund um die Uhr:
Für Kinder und Jugendliche:
Am Ende gilt: Es gibt keine falsche Anlaufstelle. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt machen. Wenn Sie unsicher sind, ist die Hausarztpraxis ein guter Startpunkt: Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann körperliche Ursachen abklären und bei Bedarf eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie ausstellen. Achten Sie bei der Suche nach einer geeigneten Psychotherapeutin oder einem geeigneten Psychotherapeuten auf geschützte Titel und offizielle Registereinträge. Und wenn es Ihnen akut sehr schlecht geht, holen Sie sich bitte sofort Hilfe über den Notfall oder eine psychiatrische Notfallstelle.