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    Punti di riferimento in caso di difficoltà psicologica: psicologo, psicoterapeuta o psichiatra?

    Wer psychische Belastungen erlebt, steht oft vor einer ganz praktischen Frage: Wer ist die richtige Ansprechperson – Psycholog:in, Psychotherapeut:in oder Psychiater:in?

    Die Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergebracht, meinen aber unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationen. In der Schweiz gibt es zudem klare Regeln zu Ausbildung, Titelschutz und Kostenübernahme.

    Dieser Artikel hilft Ihnen, die Rollen zu unterscheiden und die passende Anlaufstelle zu finden.

    AP
    Anja Plonka

    Editorin

    Der schnelle Überblick

    • Psycholog:innen sind Fachpersonen für psychologische Abklärung, Beratung und Behandlung. Die Berufsbezeichnung «Psycholog:in» ist in der Schweiz geschützt und setzt ein Psychologie-Studium voraus.
       
    • Psychotherapeut:innen sind Psycholog:innen mit eidgenössisch anerkannter psychotherapeutischer Weiterbildung und behandeln Patienten mit verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren, häufig in Form von Gesprächstherapie.
       
    • Psychiater:innen haben ein Humanmedizinstudium absolviert und sind Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie können Medikamente verschreiben sowie medizinische Abklärungen durchführen und behandeln. Viele bieten, je nach Schwerpunkt und Arbeitssetting, auch Psychotherapie an.

    1) Psycholog:in: Fachperson für Psyche, Denken, Verhalten

    In der Schweiz darf sich nur „Psychologe“ oder „Psychologin“ nennen, wer einen anerkannten Universitäts- oder Hochschulabschluss (i.d.R. Master) in Psychologie hat. Das ist gesetzlich geregelt und dient dem Konsumentenschutz.

    Psycholog:innen spezialisieren sich oft in bestimmten Fachrichtungen. Im Gesundheitsbereich gibt es in der Schweiz eidgenössisch anerkannte Weiterbildungstitel, z. B. für Neuropsychologie, Gesundheitspsychologie oder Kinder- und Jugendpsychologie (sowie den Titel für Psychotherapie). Ob eine Fachperson über einen eidgenössischen Titel verfügt, lässt sich im offiziellen Psychologieberuferegister (PsyReg) überprüfen.

    Ausserhalb des Gesundheitssektors sichern Berufsverbände die Qualität: Hier gibt es spezialisierte Fachtitel der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), etwa für Sport-, Verkehrs- oder Rechtspsychologie.

    Was machen Psycholog:innen typischerweise?

    • Psychologische Abklärungen & Gutachten: z.B. zu kognitiven Funktionen wie Aufmerksamkeit und Gedächtnis, zur Persönlichkeit oder zur aktuellen psychischen Belastung – meist mit standardisierten Fragebögen und Tests.
       
    • Beratung und Coaching: etwa bei Stress, Beziehungsfragen, Lebenskrisen oder wichtigen Entscheidungen.
       
    • Behandlungsangebote (sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt): z.B. Begleitung bei der Bewältigung psychischer Beschwerden, Psychoedukation und das Einüben von Strategien für den Alltag. Psychotherapie ist erst nach zusätzlicher psychotherapeutischer Weiterbildung möglich.

    2) Psychotherapeut:in: Gesprächstherapie mit geschützter Qualifikation

    Wer einen universitären Abschluss in Psychologie hat, kann sich an offiziell anerkannten Weiterbildungsinstituten über mehrere Jahre zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ausbilden lassen. Dabei gibt es unterschiedliche Therapierichtungen, z.B. die kognitive Verhaltenstherapie (KVT), die systemische Therapie oder die psychoanalytisch beziehungsweise psychodynamisch orientierte Therapie sowie weitere Ansätze.

    Was machen psychologische Psychotherapeut:innen typischerweise?

    • Psychotherapie: Behandlung psychischer Erkrankungen und Leidenszustände mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Methoden, meist in Form von Gesprächstherapie.
       
    • Typische Anliegen: z.B. Depressionen, Angststörungen, Trauma, Zwang oder Essstörungen (je nach Angebot und Schwerpunkt).
       
    • Vorgehen und Ziele: gemeinsam Ziele klären, Beschwerden einordnen und passende Strategien erarbeiten, um Symptome zu lindern und den Alltag zu stabilisieren.

    3) Psychiater:in: Ärztliche Expertise für psychische Erkrankungen

    Psychiater:innen sind Ärzt:innen mit Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Sie beschäftigen sich ebenfalls mit Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen sowie mit Prävention und Rehabilitation.

    Was ist der praktische Unterschied zu psychologischen Psychotherpeut:innen?

    Psychiater:innen können zusätzlich zur Gesprächstherapie:

    • Medikamente verordnen und deren Wirkung sowie Nebenwirkungen medizinisch begleiten
    • körperliche Ursachen abklären und Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen oder Medikamenten berücksichtigen
    • bei schweren oder komplexen Verläufen die Behandlung koordinieren (z.B. Krisenintervention organisieren oder stationäre Abklärungen veranlassen)

    Wie komme ich in der Schweiz zu Hilfe – und wer bezahlt?

    Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen ihre Leistungen über die Grundversicherung (OKP) abrechnen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Therapie anordnet. Sie müssen dafür nicht mehr bei einer Psychiaterin bzw. einem Psychiater angestellt sein.

    Wie läuft das konkret ab?

    Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen möglich. Danach ist ein Informationsaustausch zwischen anordnender Ärzt:in und Psychotherapeut:in vorgesehen, wenn weitere Sitzungen angeordnet werden sollen.

    Wenn die Therapie mehr als 30 Sitzungen umfasst, ist in der Regel eine Kostengutsprache der Krankenkasse nötig.

    Achtung bei Begriffen wie «Beratung», «Coach», «Therapie»

    Bezeichnungen wie «psychologisch», «psychologische Beratung» oder «Therapie» sind nicht automatisch geschützte Berufsbezeichnungen, damit kann grundsätzlich auch ohne Psychologie-Studium und Psychotherapie-Weiterbildung geworben werden. Deshalb lohnt sich ein Blick auf anerkannte Titel und Register.

    Wann gehe ich zu wem?

    Wenn unklar ist, was genau los ist (z. B. Schlafprobleme, Erschöpfung, Angst, depressive Symptome), ist die Hausarztpraxis oft ein sinnvoller erster Schritt: körperliche Ursachen können abgeklärt werden und sie kann bei Bedarf eine Anordnung für Psychotherapie ausstellen.

    Eher zum Psychotherapeut / zur Psychotherapeutin, wenn …

    • Sie gezielt psychotherapeutische Unterstützung möchten (z.B. bei Angst, Depression, Trauma, Zwang, belastenden Lebensereignissen)
    • Sie eine längerfristige Begleitung mit strukturiertem Vorgehen suchen

    Eher zum Psychiater / zur Psychiaterin, wenn …

    • starke Symptome bestehen (z.B. Halluzinationen, Psychose, Manie, chronische Depression)
    • eine medikamentöse Mitbehandlung nötig oder wahrscheinlich ist
    • mehrere Diagnosen, Medikamente oder Erkrankungen zusammenspielen und medizinische Koordination wichtig ist

    Eher zur Psychologin / zum Psychologen, wenn …

    • Sie eine Abklärung möchten (Tests, Diagnostik, Einordnung)
    • es um Beratung bei Stress, Konflikten, Lebenskrisen, Entscheidungsfindung geht
    • Sie Unterstützung möchten, aber (noch) keine klare behandlungsbedürftige Erkrankung im Vordergrund steht

    Soforthilfe und Unterstützung in der Schweiz

    Wenn Sie sich akut gefährdet fühlen oder konkrete Suizidgedanken haben:

    • Sanitätsnotruf 144 (medizinischer Notfall)
    • Polizei 117 (akute Gefährdung)

    Für ein vertrauliches Gespräch – anonym und rund um die Uhr:

    • Dargebotene Hand: 143 (Telefon) | 143.ch (Chat & Mail)

    Für Kinder und Jugendliche:

    • Pro Juventute: 147 (Telefon) | 147.ch (WhatsApp, Chat & Mail)

    Den ersten Schritt wagen

    Am Ende gilt: Es gibt keine falsche Anlaufstelle. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt machen. Wenn Sie unsicher sind, ist die Hausarztpraxis ein guter Startpunkt: Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann körperliche Ursachen abklären und bei Bedarf eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie ausstellen. Achten Sie bei der Suche nach einer geeigneten Psychotherapeutin oder einem geeigneten Psychotherapeuten auf geschützte Titel und offizielle Registereinträge. Und wenn es Ihnen akut sehr schlecht geht, holen Sie sich bitte sofort Hilfe über den Notfall oder eine psychiatrische Notfallstelle.

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